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   OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21   

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https://dejure.org/2021,4632
OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21 (https://dejure.org/2021,4632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2021 - 11 ME 34/21 (https://dejure.org/2021,4632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 11 ME 34/21 (https://dejure.org/2021,4632)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 29.3.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Soweit möglich, ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 363).
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Der von der Antragsgegnerin genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris, Rn. 16) lässt sich ebenfalls nicht entnehmen, dass während der Corona-Pandemie jegliche Aufzüge stets und unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, also insbesondere der Berücksichtigung der Anzahl der Teilnehmer und des aktuellen Infektionsgeschehens, stets zu untersagen sind.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2020 - 11 ME 293/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Bestimmtheit; Demonstration; Denkmal;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Grundsätzlich obliegt es demnach der Versammlungsbehörde, einem möglicherweise mit Gewalttätigkeiten verbundenen Zusammentreffen mit Gegendemonstranten durch eine räumliche Trennung der Versammlung Rechnung zu tragen (Senatsbeschl. v. 13.11.2020 - 11 ME 293/20 -, juris, Rn. 39).
  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21
    Dies rechtfertigt es angesichts der Bedeutung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit aber nicht, bei einem entsprechenden Corona-Infektionsgeschehen sich fortbewegende Versammlungen praktisch immer und ausnahmslos zu verbieten (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21

    Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration;

    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Senatsbeschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris, Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20

    Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse;

    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Beschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris Rn. 7 und Beschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Beschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris Rn. 7 und Beschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf

    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Beschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris, Rn. 7, und Beschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 10 LB 5/23

    Auflösungsverfügung; Identitätsfeststellung; Platzverweis; Spontanversammlung;

    Die nach Satz 1 zuständige Behörde kann die Versammlung zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 beschränken oder mit Auflagen versehen." Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, dem in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang gebührt ( BVerwG, Urteil vom 26.2.2014 - 6 C 1.13 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 61), da die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist (BVerfG, Ablehnung Einstweilige Anordnung vom 27.6.2022 - 1 BvQ 45/22 -, juris Rn. 6 m.w.N., und Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 63, 66), war § 2 Abs. 4 Corona-VO in der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung verfassungskonform so auszulegen, dass dieser kein generelles Versammlungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für Spontanversammlungen regelte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.2.2021 - 11 ME 34/21 -, juris Rn. 10, zu einer Versammlung im Februar 2021; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.9.2020 - 10 CS 20.2063 - juris Rn. 9, 12, bzgl. der Rechtslage in Bayern im September 2020).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2022 - 11 ME 284/22

    Dauermahnwache; Gefahr, konkrete; Gefahr, unmittelbare; örtliche Verlegung;

    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Beschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris Rn. 7, und Beschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9).
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